Waffenschrank verankern: Ratgeber zur sicheren Lagerung von Waffen zu Hause oder im Keller

Für die Aufbewahrung von wertvollen oder gefährlichen Gegenständen in Tresoren und Sicherheitsschränken gibt es bestimmte Richtlinien, an die sich jeder Besitzer halten muss. Diese Regeln bzw. Gesetze sollen den Missbrauch oder Diebstahl des Inhalts verhindern.

Nicht selten liest oder hört man in den Nachrichten, dass Einbrecher versuchen, ganze Geldautomaten in die Luft zu sprengen oder Tresore aus der Wand zu reißen. Aber auch Kinder, die alleine zu Hause sind, müssen vor Unfällen geschützt werden.

Gerade deshalb wird es mittlerweile auch empfohlen, zur erhöhten Sicherheit seinen Waffenschrank an der Wand zu verankern.

Was Sie bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition im Sicherheitsschrank beachten sollten und wie Sie Ihren Waffenschrank verankern, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Artikelübersicht

Welche Gesetze gelten hinsichtlich der Aufbewahrung  von Waffen und Munition?

Grundsätzlich muss ein Waffenschrank den Vorgaben des Waffenschrankgesetzes entsprechen. Beachten Sie, dass die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung am 6. Juli 2017 geändert wurden.

Seitdem werden bei Neukäufen nur noch Waffenschränke mit Widerstandsgrad 0 oder 1 anerkannt, die mindestens der Norm EN 1143-1 entsprechen.

Sicherheitsschränke der Stufen A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen (z.B. Jagdwaffen) sind nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke bleibt ein unbeschränkter Bestandschutz jedoch stehen.

Zudem müssen Waffen und Munition NICHT MEHR getrennt aufbewahrt werden. Allerdings darf man die Waffen nur ungeladen lagern. Die Munition ist sicher in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren.

Tipp: Sichern Sie auch Ihre versteckten Ersatzschlüssel.

Ist es Pflicht, seinen Waffenschrank an der Wand zu verankern?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, seinen Waffenschrank der Klasse 0 gemäß der DIN / EN 1143-1 an der Wand zu verankern.

Eine Verankerung wird je nach Menge und Art der Waffen lediglich empfohlen, um Dritten den Zugang und Missbrauch zu erschweren.

Die Notwendigkeit richtet sich dabei nach der Menge der aufzubewahrenden Langwaffen oder Kurzwaffen. Ob Ihr Waffenschrank verankert werden kann und welche juristische Folgen zu berücksichtigen sind, kann der Waffenhändler oder die Sachversicherung beurteilen.

Beachten Sie unbedingt: Sie müssen Ihrer zuständigen Waffenbehörde den Besitz mitteilen und nachweisen, dass Sie diesen sicher verwahren und das Waffengesetz dabei nicht verletzen.

Tipp: Wir empfehlen generell die Verwendung einer feuerfesten Geldkassette für extra Feuerschutz.

Eine unsachgemäße Waffenaufbewahrung kann mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Zudem kann Ihnen das Recht zum Besitz widerrufen werden.

Wann lohnt es sich, seinen Waffenschrank zu verankern?

Grundsätzlich sollten Sie immer Ihren Sicherheitsschrank wie z.B. einen Wandtresor einbauen oder Waffenschrank verankern. Denn auf diese Weise schützen Sie den Inhalt bestmöglich vor Missbrauch und Diebstahl.

Aus diesem Grund finden Sie werksseitig immer schon Vorbohrungen oder Schwerlastanker an Ihrem Modell.

Viele Besitzer von Tresoren oder Waffenschränken glauben, dass kleine Schränke bis zu 100 Kilo nicht an der Wand befestigt werden müssen. Dies ist allerdings eine enorme Fehleinschätzung.

Sicherheitshinweis: Schützen Sie schon Ihren Autoschlüssel gegen Funkdiebe?

Gerade die kleineren und leichteren Modelle sollten verschraubt oder verankert werden, da sie im Falle eines Einbruchs einfach abtransportiert werden können. Waffenschränke bis zu 1000 Kilo sollten daher immer an der Wand verankert werden.

Darf ich meinen Waffenschrank im Keller eines Mehrfamilienhauses aufstellen?

Grundsätzlich darf ein Waffenschrank im Keller aufbewahrt werden. Zu diesem dürfen aber nur der Besitzer, sowie enge Angehörige (Ehepartner und Lebenspartner) Zugang haben. Außerdem muss der Keller von vier festen Wänden umgeben sein und eine abschließbare Tür haben.

Waffenschrank verankern Keller
Waffenschrank verankern: Wer seinen Schrank im Keller aufbewahren möchte, sollte beachten, dass dieser ein eigener Raum mit abschließbarer Tür sein muss.

Soll der Waffenschrank im Keller eines Mehrfamilienhauses aufbewahrt werden, muss vorher Rücksprache mit der zuständige Waffenrechtsstelle gehalten werden.

Waffenschrank selber bauen und verankern – Darf ich das?

Hobby-Heimwerker sollten vom Eigenbau und der selbstständigen Montage besser die Finger lassen.

Denn ein zuverlässiger Diebstahl- und Versicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn die Verankerung durch einen Fachmann erfolgt. Versucht man einen Waffenschrank (z.B. aus Holz) selber zu bauen und die Verankerung vorzunehmen, wird die Sicherheitsstufe ungültig und der Versicherungsschutz erlischt. Zudem kann sich der Besitzer damit strafbar machen.

Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 8.09.2024 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.