Waffenaufbewahrung | Glossar

Wer Waffen besitzt, kommt um das Thema Waffenaufbewahrung nicht drum herum.  Denn jeder Dienstwaffenträger, Sportschütze, Jäger oder Waffensammler ist dazu verpflichtet, sich an strikte Regeln zu halten.  Wer gegen das Waffenschrankgesetz (WaffG) verstößt, macht sich strafbar. 

Die vorschriftsmäßige Waffenaufbewahrung wird in § 36 des Waffengesetzes und in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13geregelt.

Dort wird beispielsweise genau festgelegt, welchen Widerstandsgrad bzw. welche Sicherheitsstufe ein Waffentresor haben muss. Diese Anforderungen variieren je nach Art, Größe und Menge der Waffen, die aufbewahrt werden.

Bei der Waffenaufbewahrung spielt auch der Ort eine wichtige Rolle. So dürfen in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude, nur bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen gelagert werden.

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Dieser Ratgeber ist Teil unseres Glossars über Tresore und Safes.


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