Ein Betäubungsmitteltresor wird auch BTM-Tresor genannt. Er wird immer dann benötigt, wenn Arzneimittel unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Für diesen Tresortyp gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der Bundesopiumstelle (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Dazu gehört auch ein zertifizierter Einbruchschutz nach den Sicherheitsstufen (mindestens Grad 1) der Euronorm EN 1143-1. Opiate unterliegen strengen Sicherheitsauflagen und dürfen keinesfalls in unbefugte Hände gelangen.
Ein typischer Einsatzort ist in
- Altenheimen
- Apotheken
- Arzneimittelhandlungen
- Arztpraxen
- Chemie- und Pharmafirmen
- Krankenhäusern
- Pflegeheimen
Die Innenausstattung der Betäubungsmitteltresore sollte an die Erfordernisse des eigenen Gewerbes angepasst werden. So können beispielsweise
- Fachböden
- Schubladen für Medikamente oder
- Tablarauszüge
verbaut werden. Beim Einbau vom Betäubungsmitteltresor in einen Modulschrank müssen ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben und Verankerungen nach EN 1143-1 beachtet werden. Dies gilt insbesondere bei einem Tresorgewicht unter 1000 Kilogramm. Alternativ können Sie auch eine Tresorraumtür einbauen und einen ganzen Raum zum Wertschutz nutzen. So erhalten Sie maximalen Platz für Arzneimittel und zu schützende Werte. Allerdings muss dieser Wertschutzraum mindestens Widerstandsgrad 3 nach EN 1143-1 aufweisen. Daraus ergibt sich das der Betäubungsmittelraum eine Tresortür mit Widerstandsgrad 3 und ein entsprechend stabiles Mauerwerk benötigt.
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Dieser Ratgeber ist Teil unseres Glossars über Tresore und Safes.
Letzte Aktualisierung der Produktboxen am: 2024-12-03 | Alle Preise dieser Seite sind inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten | Affiliate Links & Bilder entstammen der Amazon Product Advertising API.